Sprungziele
Seiteninhalt
 


Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Leistungsbeschreibung:

Elektroaltgeräte enthalten wertvolle Metalle und andere Stoffe, die wiederverwendet werden können. Das schont Ressourcen und Umwelt. Elektrogeräte enthalten oft aber auch Schadstoffe. Diese gefährden bei nicht fachgerechter Entsorgung Gesundheit und Umwelt. Daher werden Elektroaltgeräte getrennt gesammelt.

In Deutschland gilt für die Entsorgung von Elektroaltgeräten die so genannte geteilte Produktverantwortung. Dies bedeutet, dass wesentliche Pflichten zum einen bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, zum anderen bei den Herstellern von Elektro- bzw. Elektrinikgeräten liegen. Zur Erfüllung dieser Sammelverpflichtung ist auf dem Recyclinghof in Flörsheim-Wicker (Deponiepark) eine Sammelstelle für Elektroaltgeräte eingerichtet, um diese dort grundsätzlich kostenlos zurückzunehmen. Die Hersteller können außerdem freiwillig eigene Rücknahmesysteme anbieten.
Auch der Handel darf Elektroaltgeräte freiwillig zurücknehmen; seit Juli 2016 sind überdies Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400m² verpflichtet, Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind ohne Neukauf bzw. alle Altgeräte bei Neukauf eines neuen Gerätes mit im Wesentlichen den gleichen Funktionen zurückzunehmen. Bei einem Vertrieb durch Onlinehändler zählen hier entsprechend die Lager- und Versandflächen.
Die Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Elektroaltgeräte auf einem dieser Wege abzugeben und dürfen diese keinesfalls im Hausmüll entsorgen.

Rechtsgrundlage:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)
Elektro- und Elektronikgeräte-Gesetz (ElektroG)



Seite zurück Nach oben