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Zuständige Behörde:
Amt für Soziales und Wohnen
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main


Ansprechpartner:






Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise des Verstorbenen:

  • Sterbeurkunde
  • Aufstellung und Bewertung des Nachlasses mit Vermögensnachweisen, insbesondere:
    • lückenlose Girokontoauszüge der letzten 3 Monate
    • Sparbücher
    • Geldanlagen
    • Wohneigentum
    • Versicherungssumme von Lebensversicherungen
    • Zeitwert des Kraftfahrzeugs
    • Bausparguthaben und Ähnliches
  • falls vorhanden: Testament oder Erbvertrag
  • Aufstellung der möglichen Erben und Familienangehörigen des Verstorbenen (Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern oder Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, sonstige Erben)

Nachweise des Antragstellers:

  • Erbschein oder Nachweis der Erbausschlagung
  • Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate
  • Angaben zu weiteren Angehörigen des Verstorbenen (z.B. im Haushalt lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen)
  • Nachweise über die Vermögensverhältnisse
  • Nachweise der monatlichen Belastungen
  • Mietvertrag und letzte Mieterhöhungserklärung des Vermieters (aktuelle Miethöhe)
  • falls der Antrag erst nach der Bestattung gestellt wird: Originalrechnung des Bestattungsinstituts

Welche Gebühren fallen an?

Welche Kosten im Einzelfall übernommen werden, bestimmt das Sozialamt nach pflichtgemäßem Ermessen.

Die Hilfe ist einkommens- und vermögensabhängig. Für die Kosten der einzelnen Bestattungsbestandteile gibt es festgelegte Höchstbeträge. Darüber hinausgehende Kosten werden vom Sozialamt nicht beglichen.

Üblicherweise werden die Kosten eines einfachen Sargs sowie eines Holzkreuzes übernommen. Über die Ausstattung der Trauerhalle und des Grabes mit Blumen sowie über die Übernahme der Kosten für einen steinernen Grabstein wird im Einzelfall entschieden.

Haben sich die Angehörigen für eine Feuerbestattung entschieden, kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Urne übernehmen.


Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag kann vor oder auch noch nach einer Bestattung gestellt werden. Es empfiehlt sich jedoch, den Antrag bereits vor der Bestattung zu stellen oder zumindest die Angelegenheit mit der zuständigen Behörde zu besprechen.


Rechtsgrundlage

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