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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Ansprechpartner:
Nadine Spiegel
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Rathausplatz 2
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Welche Gebühren fallen an?
Für die Erteilung der Erlaubnis werden Gebühren nach Nr. 45 des Verwaltungskostenverzeichnisses zur Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport erhoben. Darüber hinaus entstehen in der Regel Kosten für die Sachkundeprüfung und die Wesensprüfung.
Rechtsgrundlage
- Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)
- Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland (HundVerbrEinfG)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Sachkunde- und Wesensprüfung erhalten Sie im Internetauftritt des Regierungspräsidiums Darmstadt unter Hundeverordnung/Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen.
- Standards Sachkunde- u. Wesensprüfungen
(Regierungspräsidium Darmstadt)