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Zuständige Behörde:
Amt für Soziales und Wohnen
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main


Ansprechpartner:






Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist. Die Leistungen werden jedoch erst ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag gestellt haben.

Erhalten Sie derzeit noch Arbeitslosengeld, empfiehlt es sich, den Antrag frühzeitig vor Ablauf dieser Leistungen zu stellen, damit Sie nicht in finanzielle Not geraten.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Durch das Bürgergeld-Gesetz wurde die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2023 umfassend reformiert und auf die Höhe der Zeit gebracht. Weitere Informationen erhalten sie auf dem Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit sowie der Sozialplattform.



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