Seiteninhalt
Zuständige Behörde:
Ordnungsamt
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Ansprechpartner:
Nicole Schleidt
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern die Voraussetzungen für eine Befreiung von gesundheitlicher Art sind, ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, dass die zu beantragende Befreiung aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist. Eine Diagnose braucht die Bescheinigung nicht zu enthalten.
Für die Körpergröße unter 150 cm ist ebenfalls ein ärztliches Attest mit der gemessenen Körpergröße mitzubringen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Entscheidung kann kostenfrei ergehen; im Übrigen liegen die Gebühren im Rahmen von 10,20 Euro - 767,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ausnahmegenehmigung wird widerruflich und in der Regel befristet für ein Jahr erteilt es sei denn, die ärztliche Bescheinigung sagt aus, dass sich der Gesundheitszustand nicht mehr bessern wird; die Befreiung wird dann unbefristet erteilt.
Rechtsgrundlage
- §§ 21a, 46, 47 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 5 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)