Zuständige Behörde:
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Welche Gebühren fallen an?
Gerichtsgebühren fallen im ersten Rechtszug des Verfahrens über die Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nicht an. Die anwaltliche Vertretung erhält für ihre Tätigkeit im Rahmen dieses Verfahrens in der Regel keine gesonderte Vergütung.
Im Fall des Unterliegens müssen in der Regel die Kosten der gegnerischen Partei für die Prozessführung erstattet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Sie sind verpflichtet, während des Gerichtsverfahrens und innerhalb eines Zeitraums von 4 Jahren seit der rechtskräftigen Entscheidung oder der sonstigen Beendigung des Verfahrens, dem Gericht wesentliche Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Lage oder eine Änderung Ihrer Anschrift unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.. Bei laufenden Einkünften ist jede nicht nur einmalige Verbesserung von mehr als 100,00 Euro (brutto) im Monat mitzuteilen. Reduzieren sich geltend gemachte Abzüge, müssen Sie dies ebenfalls unaufgefordert und unverzüglich mitteilen, wenn die Entlastung nicht nur einmalig 100,00 Euro im Monat übersteigt.
Die Bewilligung der Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe kann bei einem Verstoß gegen diese Pflicht aufgehoben werden mit der Folge, dass die gesamten Kosten nachgezahlt werden müssen.