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Zuständige Behörde:
Ordnungsamt
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Ansprechpartner:
Nicole Schleidt
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Welche Gebühren fallen an?
Eine Sondernutzungserlaubnis ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach der Sondernutzungsgebührenordnung der jeweiligen Gemeinde oder des Landes.
Welche Fristen muss ich beachten?
Erlaubnisanträge sind rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen.
Anträge / Formulare
In den Anträgen sind der Standort, die Art und Dauer der Sondernutzung und die Größe der benötigten Straßenflächen anzugeben.