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Zuständige Behörde:
Amt für Soziales und Wohnen
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main
Welche Unterlagen werden benötigt?
Mietvertrag
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Verstöße gegen die wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden.
Bemerkungen
Mieter haben Ansprüche auf Herstellung der Benutzbarkeit der Wohnung und auf Abstellung von Mängeln gemäß § 535 Abs. 1 BGB und auf Mietminderung gemäß § 536 BGB, die zivilrechtlich – also nicht von einer Behörde – durchgesetzt werden können. Sie können sich hierüber von einem Rechtsanwalt oder von einem Mieterverein beraten lassen.