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Zuständige Behörde:
Amt für Soziales und Wohnen
Rathausplatz 2
65439 Flörsheim am Main


Welche Unterlagen werden benötigt?

Mietvertrag


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Verstöße gegen die wohnungsaufsichtsrechtlichen Vorschriften können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 Euro geahndet werden.


Bemerkungen

Mieter haben Ansprüche auf Herstellung der Benutzbarkeit der Wohnung und auf Abstellung von Mängeln gemäß § 535 Abs. 1 BGB und auf Mietminderung gemäß § 536 BGB, die zivilrechtlich – also nicht von einer Behörde – durchgesetzt werden können. Sie können sich hierüber von einem Rechtsanwalt oder von einem Mieterverein beraten lassen.



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